Klasse AM
Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse AM fahren?
- zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Fall von Elektromotoren
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) – dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, im Fall von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW, im Fall von Elektromotoren – bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien, im Fall von Elektrofahrzeugen
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Klasse AM
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